SFH - eine Einrichtung für sozialpädagogische Familienhilfe stellt sich vor
"...Schwierigkeiten kommen in allen Familien vor. Niemand ist vor einer Krise sicher. Manchmal spitzt sich eine Situation so zu, dass man das Gefühl hat, mit der eigenen Weisheit am Ende zu sein. Dann wäre es hilfreich, Unterstützung von außen zu bekommen. Von jemandem, mit dem man reden und zusammenarbeiten kann..."
Themen der sozialpädagogischen Betreuungsarbeit
Die SFH konnte aufgrund ihres langjährigen Bestehens Erfahrung in vielfältigen Problembereichen sammeln. Die sozialpädagogische Arbeit setzt sich hier mit Multiproblem-Familien auseinander. Das bedeutet, bei vielen Familien treten Schwierigkeiten in mehreren Bereichen gleichzeitig auf.
Daher bietet die SFH Unterstützung in Familien an,
... wenn Eltern Schwierigkeiten in der Erziehung ihrer Kinder haben
... wenn sich Kinder im Kindergarten oder in der Schule auffällig verhalten
... wenn Kinder Probleme beim Lernen haben
... wenn Kinder nicht ihrem Alter entsprechend entwickelt sind
... wenn Eltern durch psychische Krisen belastet sind
... wenn ein Elternteil an einer psychischen Krankheit leidet
... wenn Eltern untereinander oder den Kindern gegenüber gewalttätig sind
... wenn Kinder von ihren Eltern vernachlässigt werden
... wenn Kinder in der Familie missbraucht wurden
... wenn Eltern miteinander Partnerkonflikte haben
... wenn Alleinerziehende überfordert sind
... wenn das Beziehungsgefüge in Patchwork-Familien schwierig ist
... wenn Kinder unter der Scheidung/Trennung der Eltern leiden
... wenn es Konflikte bezüglich Obsorge und Besuchsrecht gibt
... wenn Suchtproblematik in der Familie eine Rolle spielt
... wenn Eltern finanzielle Probleme/hohe Schulden haben
... wenn der Erhalt der Wohnung gefährdet ist
Fachpersonal
So vielfältig die Themenbereiche der SFH-Betreuungsarbeit sind, so wichtig ist eine gute Ausbildung und Weiterbildung der SFH-BetreuerInnen im psychosozialen Bereich. Im Verein Hilfe für Kinder und Eltern wurde von Beginn an auf den Aufbau eines multiprofessionellen BetreuerInnenteams Wert gelegt. Neben diplomierten SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen (teilweise auch mit psychotherapeutischen Kenntnissen) ist das Know-how von PsychologInnen, PädagogInnen sowie Sozial- und LebensberaterInnen für den fachlichen Austausch im Team und die konkrete Fallarbeit eine Bereicherung. Aber auch die langjährige Erfahrung der SFH-MitarbeiterInnen trägt wesentlich zum Gelingen einer Betreuung bei.
Der Ablauf der sozialpädagogischen Arbeit in einer Familie
Im Ablauf einer Betreuung gibt es einige grundsätzliche Eckpfeiler, die für das Gelingen von Bedeutung sind. Obwohl erfahrungsgemäß jede Familienproblematik anders gelagert ist und Individuallösungen im Rahmen einer Familienhilfe maßgeschneidert werden müssen, kann man dennoch davon ausgehen, dass sich die Unterschiede auf Betreuungsdauer und -intensität wie auch auf spezifische Schwerpunktsetzung in der sozialpädagogischen Arbeit mit einem Familienmitglied beschränken. Für jede Familie wird ein Betreuungsteam festgelegt, das aus der zuständigen Regionalleitung, dem/der FamilienhelferIn und der Co-Betreuung besteht. Auf diese Weise gibt es immer drei Personen, die mit den Belangen einer Familie befasst sind und sich im Rahmen regelmäßiger Reflexionsgespräche und Supervisionen austauschen.
Die erste Betreuungsphase wird durch eine Anfrage des/der zuständigen SozialarbeiterIn der Jugendwohlfahrt hinsichtlich freier Betreuungs-kapazitäten eingeleitet. Sind ausreichende Betreuungsressourcen vorhanden, erfolgt eine gemeinsame Fallanalyse in einem Treffen zwischen Jugendwohlfahrt und SFH. Die Familie wird dann zum Erstgespräch eingeladen und hat die Gelegenheit, den/die zukünftige/n FamilienhelferIn und die Co-Betreuung kennenzulernen. In dieser ersten Betreuungszeit mit probehaftem Charakter werden die Betreuungsziele und Entwicklungspläne erarbeitet. Diese beinhalten die Planung der nächsten Arbeitsschritte und das Festlegen der Parameter für die Überprüfung von Verbesserungen in der Familie.
Die erste Betreuungszeit ist auch dem Aufbau einer stabilen Arbeitsbeziehung zwischen BetreuerInnen und Familie gewidmet.
In der zweiten Betreuungsphase ist die Umsetzung der Arbeitsschritte mit Hilfe von fachspezifischen Methoden und Interventionen zentral.
Beispielhaft können folgende Methoden und Interventionen zur Anwendung kommen:
Während des Betreuungsablaufes wird in Zwischengesprächen gemeinsam mit der Jugendwohlfahrt und der Familie auf regelmäßige Zielkontrolle Wert gelegt.
Die letzte Betreuungsphase dient der Sicherung des Betreuungserfolges und der Stabilisierung des Erreichten. Der/die SFH-BetreuerIn nimmt einige Monate nach Abschluss der Betreuung noch einmal Kontakt zur Familie auf, um in einer Evaluation die Nachhaltigkeit des Betreuungserfolges zu untersuchen.
Gesetzliche Grundlagen
Der Einsatz von SFH ist im Gesetz genau geregelt. Sozialpädagogische Familienhilfe ist nach § 5 und § 6 Jugendwohlfahrtsgesetz 1991 ein Angebot an Jugendwohlfahrt und Familien, das als freier Träger und Familiendienst eingerichtet ist.
Familiendienste haben die Familie bei der Pflege und Erziehung der Minderjährigen zu unterstützen und ihre Fähigkeit zu fördern, ihre Aufgaben unter Berücksichtigung der Entfaltung der Persönlichkeit des(r) Minderjährigen zu erfüllen. Die Familiendienste haben dabei auf die Durchsetzung gewaltloser Erziehung besonders Bedacht zu nehmen. (§ 16 JWG)